Reklamation, Garantie und Gewährleistung
Qualität
Auto-Teile-billig legt Wert auf zufriedene Neu- und Stammkunden und nimmt Reklamationen sehr ernst.
Die rasche Abwicklung von Garantieangelegenheiten ist Chefsache.
Wir sind stolz darauf, sehr wenige Reklamationen zu haben.
Auto-Teile-billig wählt aus dem breiten Angebot der Auto-Ersatzteile sorgfälltig nach Qualität und Preis aus
[für ein einziges Autoteil kommen manchmal bis zu 30 verschiedene Erzeuger in Frage].
Wir liefern ausschließlich Neuteile von führenden und bewährten Herstellern der Autoteile-Industrie, Autoteile in
Erstausrüsterqualität und sogar 65% der Original-Ersatzteile günstiger.
Garantie und Gewährleistung
Auf alle unsere Ersatzteile gewähren wir eine Garantie von mindestens 2 Jahre ab Rechnungsdatum.
Detailierte Informationen über längere Garantiezeiten, die speziell die gelieferten Autoteile betreffen,
erfahren Sie auf dem Angebot bzw. der Rechnung.
Im einzelnen gelten die Garantiebedingungen des entsprechenden Herstellers.
Gewünschte Zusatzgarantien bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Individuelle Zusatzleistungen sind in der Regel entgeltpflichtig.
Reklamation
Sollten während der Garantiezeit Reklamationsgründe auftreten, so bitten wir Sie uns eine
E-Mail mit der Rechnungskopie, dem Grund und Ihrer Telefonnummer zukommen zu lassen.
Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten, um alles weitere zu klären.
Garantieansprüche sowie Folgekosten und Folgeschäden durch unsachgemäßen Einbau sind ausgeschlossen.
Wir empfehlen, den Einbau durch eine autorisierte Kfz-Werkstatt durchführen zu lassen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Bei bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung.
Der Umfang der Gewährleistung - 6 Monate in Deutschland, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt
leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie - 2 Jahre gesetzlich in Deutschland - kann über und unter
den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen
Beispiele:
Es wäre zulässig in den Garantiebedingungen auszuschließen, dass diese auf einen Dritten übergeht,
z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.
oder: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer
selbst tragen
Bei Auto-Teile-billig gelten ohne jegliche Einschränkung die Garantiebedingungen des entsprechenden Herstellers.



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